Physiotherapie: Neue Preise der Postbeamtenkrankenkasse ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 steigt die Vergütung der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) für physiotherapeutische Leistungen. Für die Mitgliedergruppe A der PBeaKK können Praxen dann Preise in Höhe der neuen GKV-Vergütungen abrechnen. Diese Übergangsregelung gelte bis zum Inkrafttreten einer neuen Änderungsverordnung der Bundesbeihilfeverordnung, teilt Physio Deutschland mit.
Alternativ könnt Ihr für diese Patientinnen und Patienten auch Privatpreise abrechnen. Weist die Patient:innen in diesem Fall darauf hin, dass Ihre Versicherung ggf. nicht den vollen Behandlungspreis erstatten wird und schließt unbedingt vorab einen Behandlungsvertrag ab. Wie das genau funktioniert und was dabei zu beachten ist, könnt Ihr in unserem Themenschwerpunkt aus dem November nachlesen.