Themenschwerpunkt 2.2024: Selbstverwaltung als Chance für die Heilmittelberufe von morgen
Da es in Zukunft immer mehr Patientinnen und Patienten geben wird, die Heilmitteltherapie benötigen, und immer weniger Ärzt:innen, die diese verordnen können, ist das ein naheliegender Weg, um die ambulante Heilmittelversorgung langfristig zu sichern.
Wer im Direktzugang arbeiten darf, arbeitet selbstverantwortlich und kann fachlich nicht fremdbestimmt werden, durch z.B. Ärzte. Wer nicht fremdbestimmt wird, muss selbstbestimmt arbeiten und selbstbestimmt organisiert sein. Das heißt für die Zukunft: Je qualifizierter Heilmittelerbringer:innen im Gesundheitssystem als Erstansprechpartner (First Contact) arbeiten, desto größer wird die Notwendigkeit, fachliche Inhalte und Rahmenbedingungen eigenständig innerhalb der Branche zu bestimmen. Das kennen wir von anderen Fachleuten. Ärztinnen, Juristen, Steuerberaterinnen, Psychologen, Architektinnen, aber auch Handwerker bestimmen die Inhalte und Rahmenbedingungen ihres jeweiligen Berufes eigenständig in Kammern und Innungen. Selbstverwaltung nennt man das. Und um die Selbstverwaltung für Therapeutinnen und Therapeuten geht es in diesem Themenschwerpunkt.