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Die Berufskammer als Organ der Selbstverwaltung

Freie Berufe bestimmen über sich selbst
Wer darf sich Therapeutin oder Therapeut nennen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich im Erstkontakt mit Patient:innen arbeiten kann? Welchen Preis kann ich für meine Arbeit verlangen? Über solche und viele weitere Fragen, die die eigene Profession betreffen, sollten die Beteiligten selbst entscheiden oder zumindest mitreden dürfen. In anderen Professionen ist das längst selbstverständlich, denken wir nur an Architektinnen, Rechtsanwälte und natürlich Ärzte. Hier regeln Berufskammern, wer die Berufsbezeichnung führen darf, sie legen einheitliche Kriterien für die Fort- und Weiterbildung fest und vertreten die Interessen der eigenen Berufsgruppe gegenüber Politik und Gesellschaft.
Themenschwerpunkt 2.2024: Selbstverwaltung als Chance für die Heilmittelberufe von morgen
© iStock: AaronAmat
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