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Selbstverwaltung im Kontext der GKV: Heilmittelerbringer gehören in den G-BA

Die Organisation des Gesundheitswesens in Deutschland unterscheidet sich von dem in anderen Ländern durch ein besonderes Prinzip: die Selbstverwaltung. Während in anderen Ländern staatliche Behörden die gesundheitliche Versorgung regeln, organisieren sich die Träger des Gesundheitswesens in Deutschland selbst. Der Staat gibt – mal mehr mal weniger – die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür vor. Oberstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Hier wird entschieden, für welche Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten übernimmt.
Themenschwerpunkt 2.2024: Selbstverwaltung als Chance für die Heilmittelberufe von morgen
© iStock: AaronAmat
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