Was wäre, wenn Therapeuten eine Selbstverwaltung hätten…

Selbstverwaltung bedeutet Pflichtmitgliedschaft
Die verpflichtende Mitgliedschaft für alle Berufsangehörigen wird häufig negativ dargestellt und als „Zwangsmitgliedschaft“ bezeichnet. Dabei ist die verpflichtende Mitgliedschaft aller Berufsangehörigen in einer Berufskammer eine ihrer größten Stärken. Derzeit ist nur etwa ein Drittel aller Therapeutinnen und Therapeuten in einem Berufsverband organisiert. Entsprechend fehlt deren Vertreter:innen die demokratische Legitimation, um für die ganze Branche zu sprechen. Das ist in einer Berufskammer anders.
Finanzierung über Mitgliedsbeiträge
Die Beiträge sorgen für eine stabile Finanzierung der Selbstverwaltung, sodass diese die Kapazitäten und Ressourcen hat, sich um die Belange der Branche zu kümmern, die Berufe weiterzuentwickeln, langfristige Strategien zu erarbeiten und sich für deren Umsetzung einzusetzen.
Die Kosten, die eine Berufskammer durch die Pflichtmitgliedschaft mit sich bringt, schrecken aber viele Therapeutinnen und Therapeuten ab. Dabei kann die Berufskammer selbst darüber entscheiden, wie hoch die Beiträge sind.
Hier ein paar Beispiele: Bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein errechnet sich der Beitrag individuell nach dem Einkommen. Aktuell liegt der Hebesatz bei 0,6 Prozent der Einkünfte aus der ärztlichen Tätigkeit. Die Arbeitskammer des Saarlands, in der alle in diesem Bundesland beschäftigten Arbeitnehmenden organisiert sind, erhebt einen Beitrag von 0,15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts (höchstens aber 0,15 Prozent von 100 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung). Bei einem monatlichen Brutto von 4.000 Euro entspricht das einem Beitrag von 6 Euro pro Monat. Bei der Ärztekammer des Saarlandes entfällt der Beitrag für Mitglieder im ersten Jahr der Tätigkeit, während der Elternzeit oder wenn ein Mitglied arbeitslos gemeldet ist. Diese Beispiele zeigen, wie viel Spielraum eine Berufskammer bei der Beitragserhebung hat.
Positionierung des Berufsstandes im Gesamtsystem
Die Berufskammer ist eine zentrale Institution, die positiv beschreibt, was Therapeut:innen sind und machen. Dann ist endlich Schluss mit Bezeichnungen wie „nichtärztlicher Gesundheitsberuf“. Eine Kammer übernimmt die Deutungshoheit für das Fachgebiet der Heilmittel und grenzt es gegen die Fachgebiete anderer Leistungserbringer ab.
Kontrolle über die eigene Profession
Eine Kammer legt eine Berufsordnung fest und entscheidet, wer sich „Ergotherapeut:in“, „Logopäd:in“, „Podolog:in“ oder „Physiotherapeut:in“ nennen darf. Durch eine verbindliche Berufsordnung gelten für alle Therapeutinnen und Therapeuten die gleichen Regeln. Wer sich nicht daran hält, kann durch die Kammer sanktioniert werden.
Fort- und Weiterbildung selbst regeln
Die Kammer legt einheitliche Fortbildungspflichten für alle Therapeutinnen und Therapeuten fest. Die Fortbildungen müssen festgelegten Standards folgen. Ihre Qualität und die Einhaltung der Fortbildungspflicht werden von der Kammer kontrolliert. Eine verbindliche Weiterbildungsordnung ermöglicht es, klar geregelte Fachbezeichnungen zu etablieren.Therapeut:innen mit entsprechenden Qualifikationen könnten dann Bezeichnungen wie Fachtherapeut für Orthopädie oder Fachtherapeutin für orofaziale Dysfunktion tragen. Diese geschützten Fachbezeichnungen, die fest an bestimmte Qualifikationen gebunden sind, erleichtern es auch Patientinnen und Patienten, zu erkennen, wer besser und wer weniger gut qualifiziert ist.
Nur wer die von der Kammer festgelegten Voraussetzungen erfüllt, darf sich Fachtherapeut für XYZ nennen. Damit wird die Bezeichnung zur Marke, die für Qualität steht und auf dem Markt als verlässliches Alleinstellungsmerkmal gegenüber der Konkurrenz dient.
Vertretung der eigenen Interessen nach außen
Eine Kammer würde als Vertretung aller Therapeutinnen und Therapeuten stärker wahrgenommen und gehört werden – von der Öffentlichkeit, der Presse, der Politik, dem Gesetzgeber und den Kostenträgern. Das ermöglicht erfolgreiche Lobbyarbeit. Bei politischen Entscheidungen, die die Heilmittelbranche direkt oder indirekt betreffen, kann über die Selbstverwaltung direkt die Meinung der Beteiligten eingeholt werden. Fragt man derzeit Politiker:innen, beklagen diese häufig, dass sie aufgrund der Vielzahl der Berufsverbände gar nicht wissen, wen sie als Vertreter der Heilmittelbranche überhaupt ansprechen sollen. Im schlimmsten Fall hören sie mehrere Verbände an, die unterschiedliche Meinungen vertreten – mit der Folge, dass politisch dann erstmal gar nichts passiert.
Meinungsbildungsprozess und Entscheidungsfindung
Durch ein gemeinsames Organ der Selbstverwaltung können Therapeutinnen und Therapeuten mit einer Stimme sprechen, die dann auch besser gehört wird als ein Chor aus vielen verschiedenen Stimmen. Unterschiedliche Meinungen und Standpunkte können die Delegierten innerhalb der Kammer diskutieren und zu einem Ergebnis kommen, dass sie dann nach außen gemeinsam vertreten. So werden die Heilmittelerbringer:innen als eine starke Stimme wahrgenommen, die aufgrund der Legitimation durch die Kammermitglieder auch mehr Gewicht hat.
Berufsverbände widmen sich ihren Kernaufgaben
Eine Kammer ändert nichts daran, dass die Berufsverbände weiterhin dringend gebraucht werden. Das zeigt schon ein Blick auf die Ärzteschaft. Hier gibt es neben der Ärztekammer eine Vielzahl von Verbänden, die die Partikularinteressen beispielsweise der verschiedenen Fachärzte, der angestellten Ärzte usw. vertreten. Da eine Berufskammer die Berufsverbände weder abschaffen noch ersetzen würde, können sich diese darauf konzentrieren, die Partikularinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten. Außerdem würden Berufsverbände erheblich von einer Berufskammer profitieren, denn plötzlich wären alle Berufsträger:innen direkt ansprechbar. Man wüsste genau, wer alles Therapeut:in ist und könnte über die Kammer Werbung für die eigene Arbeit machen. Das könnte dazu beitragen, dass sich künftig deutlich mehr Therapeutinnen und Therapeuten in Berufsverbänden engagieren. Aktuell sind das nur etwa ein Drittel – es gibt also noch viel Luft nach oben.
Ausbildung von Praxisassistent:innen
Praxisassistent:innen oder Gesundheitskaufleute, die auf die Heilmittelbranche spezialisiert sind, könnten Therapeutinnen und Therapeuten in der täglichen Arbeit entlasten und ihnen damit mehr Freiraum für Therapie ermöglichen. So wie die Ärztekammer die zuständige Stelle für die Ausbildung der MFA ist, kann eine Therapeutenkammer diese Aufgabe für den Heilmittelbereich übernehmen und dadurch wertvolle Fachkräfte ausbilden.
Einfluss auf die Heilmittel-Richtlinie nehmen
Derzeit entscheiden im G-BA andere Professionen darüber, welche Leistungen Heilmittelerbringer:innen auf Kosten der GKV erbringen können. Eine Kammer kann gezielt auf einen Sitz im G-BA hinarbeiten und diesen dann auch demokratisch legitimiert besetzen.
Warum sich ein Sitz im G-BA für Therapeutinnen und Therapeuten ohne eine Selbstverwaltung wohl kaum realisieren lassen wird, erfahrt Ihr im nächsten Teil „In einer idealen Welt sind Akademisierung, Direktzugang und Selbstverwaltung miteinander verknüpft …“ Ein Gespräch über die Zukunft der Therapieberufe
