Hochwassergebiete: Sonderregeln bis zum 31. März 2022 verlängert
Die Krankenkassenverbände und der GKV-Spitzenverband haben die Sonderregelungen für Praxen, die vom Hochwasser betroffen sind, bis zum 31. März 2022 verlängert. Konkret bedeutet dies, dass betroffene Praxen neben der Möglichkeit von Videotherapie (coronabedingt) auch weiterhin Heilbehandlungen außerhalb der Praxisräume erbringen dürfen.