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Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG

31. Dezember 2021: Rahmenverträge beinhalten Details telemedizinischer Versorgung

Der Gesetzgeber verpflichtet im DVPMG den GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Heilmittelverbände zu Erweiterung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge nach § 125 SGB V um die telemedizinische Versorgung. Dazu sollen die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, die telemedizinisch erbracht werden, für die jeweiligen Heilmittelbereiche konkret geregelt werden:
Diesen Vertrag hätte kein Verband unterschreiben dürfen
© iStock: deepblue4you
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