Themenschwerpunkt 6.2021: DVPMG
31. Dezember 2021: Rahmenverträge beinhalten Details telemedizinischer Versorgung
Der Gesetzgeber verpflichtet im DVPMG den GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Heilmittelverbände zu Erweiterung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge nach § 125 SGB V um die telemedizinische Versorgung. Dazu sollen die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, die telemedizinisch erbracht werden, für die jeweiligen Heilmittelbereiche konkret geregelt werden:
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.