Checkliste: Dein erster Arbeitsvertrag
1. Arbeitseintritt und Länge der Probezeit
Ein Arbeitsvertrag kann entweder befristet oder unbefristet geschlossen werden. Ist er befristet, endet er mit Ablauf der vereinbarten Frist automatisch. Entsprechende Angaben müssen im Vertrag festgehalten sein. Gleiches gilt für die Probezeit. Diese dauert laut § 622 Abs. 3 BGB maximal sechs Monate.
2. Wöchentliche Arbeitszeit inklusive Überstundenregelung
Im Arbeitsvertrag ist genau festgelegt, wie viele Stunden Du pro Woche leisten musst. Ebenfalls findest Du Angaben zur Arbeitszeit (Beginn und Ende ohne Ruhepausen). Werktags (Montag bis Samstag) darfst Du laut § 3 ArbZG regulär acht Stunden am Tag arbeiten, maximal jedoch zehn Stunden. Dann musst Du einen Ausgleich erhalten. Schaue auch, ob etwas zu Überstunden im Vertrag steht. Das ist aber kein Muss. Ist nichts vereinbart, dann darfst Du nur in unvorhersehbaren Notfällen Überstunden machen.
3. Vergütung
Für Deine erbrachte Arbeitsleistung erhältst Du Geld von Deinem Arbeitgeber. Die Höhe ist genau im Vertrag definiert. Gleiches gilt, wenn Dein Arbeitgeber Dir Sonderzahlungen zukommen lässt, wie Urlaubsoder Weihnachtsgeld oder abgabefreie Zusatzleistungen, etwa ein Jobticket oder ein Diensthandy zur privaten Nutzung.
4. Urlaub
Gesetzlich stehen jedem Arbeitnehmer 24 Tage Urlaub bei einer 6-Tage-Woche zu. So steht es in § 3 des Bundesurlaubsgesetz. Einige Praxen geben auch mehr Urlaub. Wichtig: Dein nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich zum Ende des Jahres. Nur, „wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen“, darf der Urlaub bis Ende März des kommenden Jahres ausgeweitet werden. So ist es gesetzlich festgelegt. Sprich am besten mit Deinem Chef, wie er es handhabt.
5. Kündigung
Es gibt für beide Seiten gesetzliche Kündigungsfristen, die in § 622 BGB geregelt sind. Bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu zwei Jahren beträgt sie beispielsweise vier Wochen, bei bis zu fünf Jahren zwei Monate. Übrigens: Während der Probezeit ist die Kündigungsfrist verkürzt, sie beträgt in der Regel zwei Wochen. Eine längere Frist als gesetzlich festgelegt ist nur rechtens, wenn beide Parteien zustimmen.
6. Krankheit
In der Regel musst Du Deinem Chef am ersten Tag der Krankheit mitteilen, dass Du nicht zur Arbeit erscheinen kannst. Eine Krankmeldung vom Arzt musst Du vorlegen, wenn Du länger als drei Tage krank bist. Chefs können aber auch verlangen, bereits ab dem ersten Tag eine Krankmeldung vorzuweisen. Das ist dann im Vertrag vermerkt.