Erststudium nach Berufsausbildung steuerlich absetzbar
Bundesfinanzhof
Erststudium nach Berufsausbildung steuerlich absetzbar
Therapeuten, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung ein Studium absolvieren, können die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden. (AZ VI R 14/07)
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