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Erststudium nach Berufsausbildung steuerlich absetzbar

Bundesfinanzhof

Erststudium nach Berufsausbildung steuerlich absetzbar

Therapeuten, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung ein Studium absolvieren, können die Aufwendungen als Werbungskosten steuerlich absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt entschieden. (AZ VI R 14/07)

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