BFH: Finanzamt darf Steuerbescheid nicht nachträglich ändern
Das Finanzamt darf einen rechtskräftigen Steuerbescheid nicht nachträglich zum Nachteil des Steuerpflichtigen ändern. Auch dann nicht, wenn es höhere Steuern hätte verlangen können. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden.
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