Steuerbescheid bleibt trotz „neuer Tatsachen“ gültig
Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz
Steuerbescheid bleibt trotz „neuer Tatsachen“ gültig
Ein interessantes Urteil auch für Praxisinhaber: Das Finanzamt darf einen Steuerbescheid nicht wegen „neuer Tatsachen“ zu Ungunsten des Steuerpflichtigen nachträglich ändern, wenn es zuvor die Angaben in der Steuererklärung übernommen hat. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz jetzt entschieden.
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