Ausbildungskosten auch künftig nicht als Werbungskosten absetzbar
Zu früh gefreut
Ausbildungskosten auch künftig nicht als Werbungskosten absetzbar
Deutschlands Studenten und angehende Therapeuten haben sich zu früh gefreut: Die Kosten für Erststudium oder erste Berufsausbildung können wohl auch künftig nicht rückwirkend als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Es bleibe beim Abzug als Sonderausgaben, teilte der Bundestag mit, der ab 2012 erhöht werden soll.
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