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Semestergebühren und private Krankenversicherung mindern Einkünfte

Staat muss Kindergeld zahlen

Semestergebühren und private Krankenversicherung mindern Einkünfte

Der Staat muss auch dann Kindergeld zahlen, wenn die Nebeneinkünfte des Kindes im Studium die zulässige Jahresgrenze überschreiten. Sowohl Semestergebühren als auch Aufwendungen für eine private Krankenversicherung mindern das Einkommen. Das hat jetzt der 3. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf entschieden.

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