Semestergebühren und private Krankenversicherung mindern Einkünfte
Staat muss Kindergeld zahlen
Semestergebühren und private Krankenversicherung mindern Einkünfte
Der Staat muss auch dann Kindergeld zahlen, wenn die Nebeneinkünfte des Kindes im Studium die zulässige Jahresgrenze überschreiten. Sowohl Semestergebühren als auch Aufwendungen für eine private Krankenversicherung mindern das Einkommen. Das hat jetzt der 3. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf entschieden.
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