Kündigung wegen Eigenbedarfs auch zu beruflichen Zwecken
Praxisräume in Eigentumswohnung
Kündigung wegen Eigenbedarfs auch bei beruflichen Zwecken
Praxischefs, die Immobilien besitzen, können nun ihren Mietern auch dann kündigen, wenn sie die Absicht haben, die Wohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden und damit für mehr Rechtssicherheit für Vermieter gesorgt.
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