up|unternehmen praxis

PKV muss Privatpreise nach der GebüTh zahlen

Amtsgericht Köpenick bestätigt

PKV muss Privatpreise nach der GebüTh zahlen

Die Berechnung einer Heilmitteltherapie mit dem 2,3-fachen des vdek-Satzes gemäß der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) ist rechtens und muss von der PKV gezahlt werden. Das bestätigt jetzt ein aktuelles Urteil aus Berlin. Die PKV hatte den Erstattungsanspruch eines Patienten mit dem Hinweis auf die beihilfefähigen Höchstsätze gekürzt. Zu Unrecht, urteilte das Amtsgericht Köpenick.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
Pfeifer
09.07.2013 23:51

Wie in dem Kommentar vom 16.11.2012 geschrieben liegt der Verfasser… Weiterlesen »

Edelmann
17.11.2012 12:49

Dennoch ist das sehr interessant- wissend dass die Amtsgerichtsurteile bis… Weiterlesen »

Thomas Ludolph
16.11.2012 8:43

Wie in Ihrem Fazit bereits richtig angedeutet, werden die privaten… Weiterlesen »

0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x