PKV muss Privatpreise nach der GebüTh zahlen
Amtsgericht Köpenick bestätigt
PKV muss Privatpreise nach der GebüTh zahlen
Die Berechnung einer Heilmitteltherapie mit dem 2,3-fachen des vdek-Satzes gemäß der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) ist rechtens und muss von der PKV gezahlt werden. Das bestätigt jetzt ein aktuelles Urteil aus Berlin. Die PKV hatte den Erstattungsanspruch eines Patienten mit dem Hinweis auf die beihilfefähigen Höchstsätze gekürzt. Zu Unrecht, urteilte das Amtsgericht Köpenick.
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