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Praxischefs dürfen Plaudertaschen kündigen

Wettbewerbsverbot gilt auch bei freien Berufen

Praxischefs dürfen Plaudertaschen kündigen

Praxisinhaber dürfen Mitarbeitern kündigen, wenn diese Konkurrenten Informationen zukommen lassen oder dort eine Nebentätigkeit annehmen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz kürzlich entschieden. Dies gelte auch ohne eine ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag.

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