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Trotz Krankschreibung zum Bewerbungsgespräch

Kein Kündigungsgrund

Trotz Krankschreibung zum Bewerbungsgespräch

Ist ein Mitarbeiter krankgeschrieben, so darf er trotzdem zu einem Vorstellungsgespräch gehen. Das hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (LAG) in Rostock kürzlich entschieden. Es komme auf die Art der Erkrankung an und bedeute nicht, dass er im Bett bleiben müsse.

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