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Krankenhäuser dürfen Heilmittelleistungen nicht outsourcen

Bundessozialgericht beschränkt Kooperationen

Krankenhäuser dürfen Heilmittelleistungen nicht outsourcen

Keine Zulassung für Heilmittelpraxen, die überwiegend stationäre Leistungen erbringen und ein Verbot für das Outsourcen von Heilmittelleistungen aus dem Krankenhaus – das sind die wesentlichen Punkte einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Kooperation zwischen stationären und ambulanten Leistungserbringern. Ein Urteil, das sowohl für niedergelassene Heilmittel-Praxen als auch für Therapie-Gesellschaften von Krankenhäusern einige Bedeutung haben könnte.

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Petra Zimmermann
03.04.2014 8:08

Na endlich, die Gerechtigkeit ließ ja auch arg zu wünschen… Weiterlesen »

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