Coronakrise: Ab jetzt Überbrückungshilfe beantragen
Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler können seit dem 10. Juli 2020 die im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets angekündigten Überbrückungshilfen beantragen. Die Zuschüsse sollen dabei helfen, das wirtschaftliche Überleben von stark von der Coronakrise betroffenen Unternehmen zu sichern. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden.

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