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Gutachten bestätigt: Opt-out-Verfahren bei ePA ohne große Hürden möglich

Bisher ist es so, dass Patienten eine elektronische Patientenakte (ePA) aktiv nachfragen müssen. Dieses Verfahren führt dazu, dass aktuell gerade einmal rund 500.000 von 70 Millionen Versicherten eine ePA haben. Die Bundesregierung plant daher, in Zukunft auf das sogenannte Opt-out-Verfahren zu setzen. Das bedeutet, dass jeder Bürger von Geburt an oder nach Zuzug automatisch eine ePA erhält und dann entscheiden kann, diese abzulehnen.
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© iStock: pictafolio


Ein Gutachten, das von der Bertelsmann Stiftung und der Stiftung Münch in Auftrag gegeben wurde, kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber bei den aktuellen Regelungen weitgehend frei ist in den Entscheidungen, das Anlegen von elektronischen Patientenakten und ihre Befüllung mithilfe der Opt-out-Lösung zu regeln, heißt es in der Ärztezeitung. Die Bundesregierung müsse im Vorfeld jedoch noch einige wichtige Entscheidungen treffen und Spielregeln aufstellen.

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