TI: gematik untersagt Krankenkassen Videoidentverfahren
Um sich zum Beispiel bei einer Krankenkasse zu identifizieren, konnten Versicherte bisher das sogenannte Videoidentverfahren nutzen. Damit ist jetzt erst einmal Schluss, sagt die gematik. Der Chaos Computer Club hat einen Sicherheitsbericht erstellt, indem er zeigt, wie einfach er mithilfe des Videoidentverfahrens eine elektronische Patientenakte (ePA) für Dritte anlegen konnte.

Das Verfahren funktionierte bisher so: Per Videochat wurde eine zeitgleiche Aufnahme des Ausweises sowie des Gesichts gemacht. Damit konnten sich Versicherte bei ihrer Krankenkasse identifizieren und so unter anderem eine ePA anlegen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) arbeitet aktuell daran, sichere Identifizierungsverfahren zu entwickeln. Außerdem teilt die gematik mit, dass das Videoidentverfahren wieder aufgenommen werden kann, wenn die Anbieter konkrete Nachweise erbracht haben, die zeigen, dass die Sicherheitslücken geschlossen wurden.
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