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Elektronische Leistungsbestätigung: So funktioniert es in der Praxis

Diese Voraussetzungen muss die Praxis erfüllen, um die eLB zu nutzen
Mit der elektronischen Leistungsbestätigung (eLB) können Patientinnen und Patienten ihre Behandlung per App bestätigen, Praxen die Verordnung digital abrechnen. Das Verfahren hat die Techniker Krankenkasse in Zusammenarbeit mit buchner entwickelt. Praxen, die STARKE Software nutzen, können mit ihren TK-Versicherten direkt daran teilnehmen. Was die Patient:innen dafür tun müssen, erfahrt Ihr hier. Für die Praxis sind nur wenige Klicks in der Praxissoftware nötig.
Elektronische Leistungsbestätigung: So funktioniert es in der Praxis

Schritt 1: “Teilnahme” aktivieren

Im Reiter „Schnittstellen“ unter „Elektronische Leistungsbestätigung“ findet Ihr ein Kästchen bei „Teilnahme“. Dort setzt Ihr ein Häkchen.

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Schritt 2: Häkchen setzen, um die Teilnahmebedingungen zu akzeptieren

Wenn die Praxis die Teilnahmebedingungen akzeptiert, bestätigt sie damit auch, dass die Papierverordnung vorliegt und sie für vier Jahre in der Praxis aufbewahrt wird. An die Krankenkasse müsst Ihr sie aber nur schicken, wenn diese Euch dazu auffordert.

Schritt 3: Verordnung für eLB aktivieren

Wenn Ihr eine Verordnung in STARKE Praxis eingebt, prüft die Software, ob die betreffende Patientin bzw. der betreffende Patient bei der TK versichert ist, und ob sie oder er die eLB Nutzung in ihrer TK-App freigeschaltet hat. Ist das der Fall, werdet Ihr darüber informiert und gefragt, ob Ihr die VO für die elektronische Leistungsbestätigung aktivieren möchtet.

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Schritt 4: Leistungsbestätigungen überprüfen

Sobald Patient:innen die angeforderte Leistungsbestätigung vorgenommen haben, wird Euch das natürlich auch in der Software angezeigt.

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Schritt 5: Verordnung abrechnen

Wurden alle Leistungen der VO erbracht und elektronisch bestätigt, könnt Ihr die elektronische Abrechnung vornehmen. Dazu wird ein Foto der Vorderseite der Verordnung benötigt. Ihr klickt also auf den Button „Fotos aufnehmen“, dann erscheint ein Barcode, den Ihr mit dem Smartphone scannt. Anschließend nehmt Ihr das Foto der Verordnungsvorderseite auf und schickt es ab. Das Foto ist jetzt in STARKE Praxis gespeichert.

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Änderungen auf der Rückseite der VO einfügen

Die VO-Rückseite schickt Ihr auf elektronischem Weg nicht mit. Falls Ihr dort Änderungen auf der Papier-VO vorgenommen habt, müsst Ihr diese vor der Abrechnung in die Software eingeben. Das macht Ihr durch Anklicken der entsprechenden Kästchen
in den folgenden Dialogfeldern an.

Und schon könnt Ihr die Verordnung zur Abrechnung losschicken und erhaltet in nur wenigenTagen Euer Geld.

Mehr zur elektronischen Leistungsbestätigung erfahrt Ihr hier:

Bye-bye Papierkram – hallo elektronische Leistungsbestätigung

Öffnen, klicken, los: So einfach funktioniert die elektronische Leistungsbestätigung für Patienten

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Christina Rieckmann
08.09.2023 20:28

Sehr informativer interessanter Artikel. Ich hoffe dass andere Krankenkassen bald… Weiterlesen »

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