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Bye-bye Papierkram – hallo elektronische Leistungsbestätigung

Digitalisierung geht auch ohne Telematikinfrastruktur
Von den Konnektoren über die Finanzierung bis hin zur elektronischen Patientenakte knarzt und knirscht es bei der staatlich verordneten Digitalisierung via Telematikinfrastruktur (TI). Also gehen die Krankenkassen eigene Wege, um sich, den Leistungserbringern und den Patienten das Leben leichter zu machen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat in Kooperation mit buchner ein Verfahren zur elektronischen Leistungsbestätigung (eLB) entwickelt und bietet damit den neuen digitalen Standard für Heilmittelverordnungen – völlig unabhängig von der TI. Ihr könnt direkt einsteigen. Hier erfahrt Ihr alles, was Ihr dafür wissen müsst.
Themenschwerpunkt: Digitale Versorgung-Gesetz
© iStock: ipopba

Wie funktioniert die elektronische Leistungsbestätigung?

Ganz einfach: Statt auf der Verordnung zu unterschreiben, bestätigen die Patientinnen und Patienten in ihrer TK-App, dass sie die verordnete Behandlung erhalten haben. Dazu trägt die Physiotherapeutin die Leistung in ihre Abrechnungssoftware ein und schickt die Daten ab. Der Patient erhält dann in seiner TKApp eine Anfrage und bestätigt der Versicherung die erhaltene Leistung direkt in der App. Sobald alle Leistungen der Verordnung (VO) erbracht und bestätigt wurden, kann sie in Echtzeit an die Krankenkasse übermittelt und dort sofort bezahlt werden.

Tipp: Das Verfahren könnt Ihr Euch auch in einem kurzen Erklärvideo auf www.eleistungsbestaetigung.de anschauen.

Kann jede Praxis die eLB nutzen?

Um die elektronische Leistungsbestätigung nutzen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens, die Patient:innen sind bei der TK versichert. Denn noch können nur TK-Versicherte die eLB nutzen. Zweitens, Ihr rechnet selbst ab und nutzt Software von buchner (mehr dazu auf www.buchner.de/software).

Was bringt mir die eLB konkret?

  • Weniger Papierkram: Aktuell ist es ja so, dass die Patientinnen und Patienten jede Behandlung durch ihre Unterschrift auf der Verordnung bestätigen müssen. Sind alle Termine erfolgt, macht Ihr die Abrechnung und müsst dazu auch die Papierverordnung an die Krankenkasse bzw. deren Abrechnungszentrum schicken. Dann wartet Ihr auf die Vergütung. Mit der elektronischen Leistungsbestätigung spart Ihr Euch den Papierkram. Die Patientinnen und Patienten müssen nicht mehr unterschreiben, sondern bestätigen die Behandlung einfach über ihre TK-App.
  • Spart Zeit und Geld: Sind alle Behandlungen erbracht, könnt Ihr die Verordnung direkt digital an die TK übermitteln. Ihr spart Zeit und Geld, denn dafür sind weder Umschlag noch Begleitschreiben, Porto oder ein Gang zum Briefkasten nötig.
  • Nichts geht verloren: Da die Verordnung digital übermittelt wird, geht das nicht nur schneller als auf dem Postweg. Es besteht auch kein Risiko, dass der Brief aus einer Kiste fällt, in eine Lücke rutscht, vom Winde verweht wird oder beim Abrechnungsdienstleister der Krankenkasse verloren geht. Papierverordnungen müssen zudem erst noch einzeln eingescannt werden, bevor sie bearbeitet werden können. Dieser Schritt entfällt bei der eLB und damit auch das Risiko, dass hier etwas schiefgeht.
  • Zahlungseingang schon nach wenigen Tagen: Kein Postweg, kein Einscannen, das heißt auch: Ihr müsst weniger lange auf Euer Geld warten und könnt die Vergütung schon ein paar Tage nach Abschluss der Behandlung erhalten. Und mal ehrlich, rechnet Ihr sonst jede VO gleich nach dem Abschluss der Behandlung ab? Sicher nicht, denn so gehen die wenigsten Praxen vor. Ganz im Gegenteil: Die Rechnungsstellung außerhalb der gesetzlich vereinbarten Frist ist sogar einer der häufigsten Absetzungsgründe (siehe www.up-aktuell.de/absetzungen_gruende). Noch ein Grund mehr, auf das elektronische Verfahren zu setzen.

Mehr zur eLB:

Elektronische Leistungsbestätigung: So funktioniert es in der Praxis

Öffnen, klicken, los: So einfach funktioniert die elektronische Leistungsbestätigung für Patienten

FAQ zur elektronischen Leistungsbestätigung

Mehr zur elektronischen Leistungsbestätigung erfahrt Ihr hier:

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Elektronische Leistungsbestätigung: So funktioniert es in der Praxis

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