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Heilmittel-Richtlinie und Versorgungsverträge geben den Rahmen für Therapieberichte vor

Die Heilmittel-Richtlinie regelt, dass Ärztinnen und Ärzte Therapieberichte über die Heilmittelverordnung (VO) anfordern können (vgl. § 16 Abs. 7). Die Versorgungsverträge regeln die Details – oder in manchen Fällen auch nicht. Welche Vorgaben für Eure Berufsgruppe gelten, haben wir hier kurz für Euch zusammengefasst.
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