GKV-Spitzenverband lehnt Vertragskündigung der Logopädieverbände ab
Die Begründung: Der Versorgungsvertrag hätte nach § 21 Abs. 1 Satz 3 des Vertrages von alle maßgeblichen Logopädieverbänden gekündigt werden müssen – also auch vom Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen (dba). Dies sei jedoch nicht geschehen. Somit sehe der GKV-Spitzenverband keinen Grund, einen neuen Vertrag zu verhandeln.
Der dbl, dbs und LOGO Deutschland stellen hingegen in Frage, ob der dba aufgrund der geringen Anzahl an selbstständigen Mitgliedern überhaupt noch als maßgeblicher Verband auf Bundesebene anzusehen sei. Daher haben die drei Verbände nun die Schiedsstelle angerufen, die klären soll, unter welchen Umständen bzw. in welcher Konstellation eine Vertragskündigung rechtwirksam erfolgen kann.
Bis ein neuer Versorgungsvertrag ausgehandelt ist, besteht der aktuell geltende weiter. Wir halten euch darüber auf dem Laufenden, wie es mit der Schiedsstelle und auch den Verhandlungen weitergeht.