„Ein klinisch reines Weiß an den Wänden lässt unsere Gesichter fahl und grau wirken“
Farben, Pigmente und die Wirkung von Farben auf Räume und uns Menschen sind de…
Draußen steht die Natur in vollem Saft. Die Bäume, Sträucher und Blumen blühen in allen Farben, die Wiesen sind saftig grün und dazwischen leuchten die Rapsfelder in kräftigem Gelb. Das alles wird angestrahlt von der Frühsommer- Sonne, die aus einem tiefblauen Himmel auf uns hinunterblickt. Und wie sieht es drinnen aus? Da staubt die künstliche Topfpflanze traurig vor sich hin, in der Ecke blättert ein wenig Farbe von der Wand und ein vergilbtes Poster im Wartezimmer wartet darauf, dass die frühen 2000er endlich für ein Comebackan der Reihe sind.
Nein, so sieht ist es Euren Praxen natürlich nicht aus. Aber Hand aufs Herz, alle haben doch einen Raum oder eine Ecke, von der wir denken, dass es hier wirklich
schöner sein könnte. Vielleicht habt Ihr schon Verschönerungspläne, die Ihr über den Sommer umsetzen wollt? Vielleicht fehlt es Euch auch noch an Inspiration? Dann seid Ihr beim Themenschwerpunkt dieser Ausgabe genau richtig. Denn darin geht es darum, wie Ihr die Praxis noch schöner machen könnt – von kleinen Maßnahmen bis zum großen
Umbau.
Eine Interior Designerin, eine Expertin in Sachen Farbe und ein Praxisinhaber mit viel Erfahrung in diesem Bereich geben Euch Tipps und Hinweise, wie Ihr mit passender Einrichtung, Deko, Licht- und Farbkonzept Eure Praxis verschönern könnt.
Lasst Euch inspirieren und habt einen erfolgreichen
Monat.
Farben, Pigmente und die Wirkung von Farben auf Räume und uns Menschen sind de…
„Für das Geld ist schon sehr viel möglich. Und solange keine Wasser- oder …
„Während man sich bei 1.000 und 5.000 Euro gut überlegen muss, was man mo…
„Für 5.000 Euro ist natürlich schon etwas mehr möglich, trotzdem sollten…
„Eine Möglichkeit ist, dass Praxisinhaber sich für den Eingangs- oder Wart…
Je nach Größe der Praxis kann ein komplettes Makeover ordentlich ins Geld geh…
Mit der elektronischen Leistungsbestätigung (eLB) können Patientinnen und Patienten ihre Behandlung per App bestätigen, Praxen die Verordnung digital abrechnen. Das Verfahren hat die Techniker Krankenkasse in Zusammenarbeit mit buchner entwickelt. Praxen, die STARKE Software nutzen, können mit ihren TK-Versicherten direkt daran teilnehmen. Was die Patient:innen dafür tun müssen, erfahrt Ihr hier. Für die Praxis sind nur wenige Klicks in der Praxissoftware nötig.
Von den Konnektoren über die Finanzierung bis hin zur elektronischen Patientenakte knarzt und knirscht es bei der staatlich verordneten Digitalisierung via Telematikinfrastruktur (TI). Also gehen die Krankenkassen eigene Wege, um sich, den Leistungserbringern und den Patienten das Leben leichter zu machen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hat in Kooperation mit buchner ein Verfahren zur elektronischen Leistungsbestätigung (eLB) entwickelt und bietet damit den neuen digitalen Standard für Heilmittelverordnungen – völlig unabhängig von der TI. Ihr könnt direkt einsteigen. Hier erfahrt Ihr alles, was Ihr dafür wissen müsst.
„Sie sehen heute wieder so gut aus“, „Die Hose betont Ihre Reize aber auch perfekt“, ein Klaps auf den Hintern oder eine ungewollte Berührung – Befragungen zufolge kennen 70 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen solche sexuellen Übergriffe durch Patient:innen, Kolleg:innen oder Führungskräfte. Sexuelle Belästigung ist nicht nur unangenehm, sie kann zu psychischen Problemen führen und ist zudem verboten.
Etwa 17 Prozent der Menschen in Deutschland sind von langanhaltenden, chronischen Schmerzen betroffen. Ihre Leidensgeschichte dauert durchschnittlich sieben Jahre, bei einem Fünftel sogar 20 Jahre. Die Schmerzen beeinträchtigen ihr Leben enorm und können sich auch psychisch auswirken. Denn mit jahrelangem Dauerschmerz und zunehmenden körperlichen Einschränkungen gehen oft depressive Verstimmungen, angstvolle Gedanken, Schlafstörungen und eine verminderte Konzentration einher.
Der Online-Kurs „HelloBetter ratiopharm chronischer Schmerz“ gehört zu den aktuell 51 geprüften und zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen für folgende Diagnosen verordnet werden kann: F45.40, F45.41, M54, M79.7, R52.1 und R52.2. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten.
Die Operation am Carpaltunnel ist schon ein paar Wochen her und verheilt. Dennoch tritt immer wieder ein starker brennender Schmerz im Arm auf, der bei Belastung zunimmt. Der Arzt untersucht erneut und stellt die Diagnose Komplexes regionales Schmerzsyndrom Typ II. Da die Patientin für die Wiederherstellung der Beweglichkeit nach der Operation schon Therapie bekommen hat, möchte der Arzt sein Budget für diese Patientin nicht erneut belasten. Dabei könnte er ihr für einen Zeitraum von zwölf Wochen Behandlungen verordnen – ganz ohne Folgen für sein Heilmittelbudget.
Kommunikation ist auch für Heilmittelpraxen ein Schlüssel zum Erfolg. Das gilt für Gespräche mit und unter Mitarbeitenden, die Beratung von Patienten und den Austausch mit Ärztinnen gleichermaßen – aber auch für entsprechende Hilfsmittel.
In unseren Hausbesuchen könnt Ihr jeden Monat Einblick in die verschiedenen Praxen in ganz Deutschland werfen. Einige werden Euch gefallen, andere nicht so. Wenn Ihr jetzt einmal durch Eure Praxis geht, gefällt Euch dann noch alles, was Ihr seht? Passen die Ausstattung und das Erscheinungsbild noch zu dem, was Ihr mit Eurer Praxis und Therapie ausdrücken möchtet? Oder ist es Zeit, mal ein wenig Energie und Geld in die Praxisräume zu investieren?
Noch bis Mitte des Jahres werden Finanzämter neue Zinsbescheide verschicken. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen die Ämter die Zinsen auf Steuernachzahlungen und -erstattungen ab 2019 neu berechnen.
Der Online-Kurs „HelloBetter ratiopharm chronischer Schmerz“ gehört zu den aktuell 51 geprüften und zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), die von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen für folgende Diagnosen verordnet werden kann: F45.40, F45.41, M54, M79.7, R52.1 und R52.2. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dann die Kosten.
Im Erdgeschoss ist die Therapiepraxis, im fünften Stock wohnt Frau Geiber. Aufgrund eines Schlaganfalls bekommt sie schon seit längerer Zeit Ergotherapie – mittlerweile als Hausbesuch, denn sie ist seit ein paar Monaten bettlägerig. Kein Problem, ihre Ärztin hat die Verordnung entsprechend angepasst. Doch bei der Abrechnung kommt die Überraschung: Die Krankenkasse hat die Hausbesuchspauschale abgesetzt. Als Grund wird genannt, dass Praxis und Patientin die gleiche Adresse haben. Da stellt sich die Frage: Ist diese Absetzung gerechtfertigt?
Das Dashboard Berufspolitik steht beim Thema „Digitalisierung des Gesundheitswesens“ seit Monaten still. Bei der Telematikinfrastruktur geht es eher schleppend voran, die ePA wird zu wenig genutzt und die Finanzierungsfrage dreht eine neue Runde über das Bundesgesundheitsministerium. Aber einzelne Projekte zeigen auch, wie die TI den Alltag erleichtern und digitale Neuerungen auch ganz ohne TI einen echten Nutzen für die Praxis bringen. Hier ein Überblick über den Stand der Dinge …
Ihr habt noch Fragen zur elektronischen Leistungsbestätigung? Dann findet Ihr hier die Antworten. Ist Eure Frage nicht dabei? Dann meldet Euch bei uns per Mail an redaktion@up-aktuell.de.
Mit der elektronischen Leistungsbestätigung (eLB) müssen Patientinnen und Patienten nicht mehr auf der Papierverordnung unterschreiben, sondern bestätigen ihre Behandlung per App. Und die Praxis kann direkt digital mit der Krankenkasse abrechnen. Um die eLB nutzen zu können, müssen auf Patientenseite diese Voraussetzungen erfüllt sein:
Am 5. Juni ist der Tag der Umwelt. Der perfekte Anlass, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit in der Praxis zu befassen. Gerade wenn eine Renovierung oder ein Umzug in neue Räume ansteht, lässt sich das Thema wunderbar in die Planung integrieren. Aber auch in bestehenden Praxisräumen könnt Ihr viel dafür tun. Wie das funktioniert, berichten die Praxisinhaberin Laura Barylla und die Umweltingeneurin Brigitte Harste.
Ihr habt sicherlich aus den Medien erfahren, dass es vor einigen Wochen einen „Hackerangriff“ auf einen Dienstleister gab, der von vielen Krankenkassen eingesetzt wurde. Auch wenn wohl keine Kundendaten betroffen waren, spricht man dennoch von einer Datenpanne, da der Zugriff auf Kundendaten zumindest vorübergehend nicht möglich war.
Zum 1. Mai 2023 wurden die beihilfefähigen Höchstbeträge angehoben. Aber was bedeutet die Erhöhung für Euch als Leistungserbringer:innen eigentlich? Nichts. Denn Eure Privatpreise legt Ihr selbst fest. Nehmt sie aber als Erinnerer, um jetzt einen Blick auf Eure Privatpreise zu werfen.