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FAQ zur elektronischen Leistungsbestätigung

Ihr habt noch Fragen zur elektronischen Leistungsbestätigung? Dann findet Ihr hier die Antworten. Ist Eure Frage nicht dabei? Dann meldet Euch bei uns per Mail an redaktion@up-aktuell.de.
FAQ zur elektronischen Leistungsbestätigung
© matdesign24

Können die Patient:innen die eLB auch über die Praxissoftware nutzen?

Nein, es ist nicht möglich, dass Patient:innen die Leistung über die Praxissoftware bestätigen. Sie müssen dafür Ihre eigene TK-App verwenden. Denn durch die Krankenkassen-App identifiziert sich Benno Beispiel seiner Krankenkasse gegenüber eindeutig als Benno Beispiel. Darum können Versicherte die elektronische Leistungsbestätigung nur über die eigene App der Krankenkasse vornehmen.

Kann ich die eLB bei Kindern benutzen?

Das ist leider derzeit noch nicht möglich. Versicherte müssen dafür eine eigene App haben. Eine elektronische Bestätigung der Heilmittelleistungen über die Krankenkassen-App eines Elternteils geht nicht.

Kann ich einen Patienten mehrmals zur Leistungsbestätigung auffordern?

Ja, das ist problemlos möglich. Wenn Patient:innen irgendwo einen Fehler machen, kann die Praxis die Leistungsbestätigung erneut anfordern.

Kann meine Patientin alle Leistungen auf der Verordnung auf einmal bestätigen?

Nein, es ist nicht möglich, alle Leistungen mit nur einem Klick zu bestätigen. Der Patient muss jede Leistung einzeln bestätigen. Es ist allerdings möglich, das in einem engen zeitlichen Zusammenhang zu tun. Beispiel: Der Patient hat gerade erst seine TKApp freigeschaltet und die eLB aktiviert. Um Dir die elektronische Abrechnung zu ermöglichen, bittest Du ihn beim letzten Behandlungstermin alle Leistungen der VO einzeln und nacheinander zu bestätigen. Das ist problemlos möglich.

Wie kann ich Änderungen auf der Verordnung vornehmen?

Hier ändert sich nichts durch das eLB-Verfahren. Änderungen vor Abrechnung der VO nehmt Ihr weiterhin auf der Papierverordnung vor. Korrekturen nach der Abrechnung laufen wie immer über das Korrekturverfahren.

Kann ich die Abrechnung über die eLB nutzen, wenn manche Behandlungen per Unterschrift und nicht elektronisch vom Patienten bestätigt wurden?

Nein, das ist nicht möglich. Um die Abrechnungen der Verordnung über die eLB durchzuführen, müssen alle Behandlungen auf der VO elektronisch bestätigt sein. Es ist aber kein Problem, die fehlenden eLB nachzuholen. Solange die VO noch nicht abgerechnet ist, könnt Ihr die eLB für die einzelnen Leistungen über die App anfordern und Patient:innen diese bestätigen.

Wenn ich in einem Termin mehrere Leistungen erbringe, zum Beispiel Fango und MT, reicht eine Bestätigung pro Termin?

Nein, Patient:innen müsse jede Leistung einzeln bestätigen. Gibt es zwei Leistungen in einem Termin, sind auch zwei Bestätigungen nötig. In diesem Fall erhalten die Patient:innen je eine Bestätigungsanfrage pro Leistung und müssen diese einzeln bestätigen.

Was ist, wenn ich nach der elektronischen Abrechnung eine Absetzung erhalte?

Bei der Abrechnung über die eLB gelten dieselben Regeln wie bei manuell abgerechneten Heilmittelverordnungen. Das sind die Vorgaben in Anlage 3 der HeilM-RL sowie in Anlage 3 (a und b) der jeweils geltenden Versorgungsverträge nach § 125 SGB V.

Mehr zur elektronischen Leistungsbestätigung erfahrt Ihr hier:

Bye-bye Papierkram – hallo elektronische Leistungsbestätigung

Öffnen, klicken, los: So einfach funktioniert die elektronische Leistungsbestätigung für Patienten

Elektronische Leistungsbestätigung: So funktioniert es in der Praxis

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Christina Burmeister
04.10.2023 23:47

Ich finde nicht das da weniger Arbeit auf einen zu… Weiterlesen »

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