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Steuertipps für Deinen Berufsstart

Wie Du Dir Geld vom Staat wiederholst - Plus: How to Steuererklärung
Spätestens mit der ersten Gehaltsüberweisung siehst Du schwarz auf weiß, wie sehr Abgaben und Steuern das Bruttogehalt schrumpfen lassen. Doch wusstest Du, dass Du Dir über die Steuererklärung Geld vom Staat wiederholen kannst? Wir zeigen Dir, was du alles steuerlich absetzen kannst und geben Dir Tipps für Deine erste Steuererklärung.
Steuertipps für Deinen Berufsstart
© IGphotography

Du arbeitest als fest angestellter Therapeut? Dann ist es so, dass Dein Arbeitgeber die Lohnsteuer einbehält und sie für Dich mit der monatlichen Gehaltsabrechnung an das Finanzamt abführt. Damit ist Deine Steuerschuld grundsätzlich abgegolten. Doch es kann durchaus auch sein, dass Du am Ende des Jahres durch bestimmte Ausgaben, die Du getätigt hast, zu viele Steuern gezahlt hast. Dann kannst Du Dir Geld vom Staat über Deine Steuererklärung wiederholen.

Ein Beispiel:

Du hast Deine Ausbildung oder Dein Studium abgeschlossen, Bewerbungen geschrieben und verschickt und bist zu einem Vorstellungsgespräch gefahren – vielleicht sogar in eine andere Stadt. Du hast die Zusage bekommen! Bevor Du den Job antrittst, steht noch eine Fortbildung an. Jetzt geht es endlich los. Jeden Tag pendelst Du eine ordentliche Strecke zur Arbeit und wieder zurück. Und neuerdings hast Du auch eine Reihe an Versicherungen – Willkommen im Berufsleben!

Bei jedem Punkt, den wir aufgezählt haben, kannst Du einige Dinge in Deiner Steuererklärung berücksichtigen. Die meisten Dinge fallen unter „Werbungskosten“, einige auch unter Sonderkosten.

Wann Du eine Steuererklärung machen MUSST

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro erhalten hast – beispielsweise Kurzarbeitergeld. Auch wenn Du verheiratet bist und bestimmte Steuerklassenkombinationen wählst, musst Du eine Steuererklärung machen. Alle Sonderfälle findest du hier: § 46 EStG: https://tinyurl.com/3rkvnfrw

Übrigens: Auch das Finanzamt kann Dich dazu auffordern. Viele Finanzämter machen das, wenn Du eine Steuernachzahlung leisten musstest.

Werbungskosten – größtes Sparpotenzial

Geben Arbeitnehmer eine Steuererklärung ab, bekommen sie automatisch von den Einnahmen 1.000 Euro steuerfrei abgezogen – die sogenannten Werbungskosten. Das bedeutet für Dich: Damit Du zusätzlich Steuern sparst, musst Du die 1.000 Euro-Marke knacken. Das geht aber schneller als Du denkst:

Fahrtkosten: Du fährst mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Auto zur Arbeit? Die Kosten dafür kannst Du über die Pendlerpauschale steuerlich absetzen – und zwar mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit. Bei 228 Arbeitstagen und einem Fahrweg von 15 Kilometern kommst Du auf 1.026 Euro – und knackst damit die magische 1.000 Euro Grenze. Mit jedem weiteren Euro sparst Du Steuern.

Übrigens: Hast Du einen besonders weiten Weg (über 21 Kilometer pro Strecke), dann kannst du sogar 38 Cent absetzen.

Fachliteratur: Du kaufst Dir Fachliteratur, die explizit etwas mit Deinem Beruf zu tun hat? Dann kannst Du die Kosten dafür ebenfalls als Werbungskosten absetzen. Wichtig: Bewahre die Kaufquittungen auf. Darauf vermerkt sein muss der Titel, der Autor und der Verlag.

Umzugskosten:

Wenn Du für Deinen Job umziehst, kannst Du bestimmte Kosten dafür von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Du sparst durch den Umzug mindestens eine Stunde für Deinen täglichen Arbeitsweg. Zu den absetzbaren Kosten zählen: Fahrtkosten zu Wohnungsbesichtigungen, Transportkosten, Reparaturkosten bei Transportbeschädigungen, Maklerkosten, Kosten für das Ummelden des PKW und für die Renovierung der alten Wohnung.

Bewerbungskosten:

Weiter geht’s: Auch Kosten, die im Rahmen einer Bewerbung anfallen, kannst Du als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen etwa Bewerbungsfotos und Zeugnis-Beglaubigungen. Der Einfachheit halber gibt es dafür eine Pauschale. Für Bewerbungen per E-Mail liegt sie bei 2,50 Euro pro Bewerbung. Zusätzlich kannst Du Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen inklusive Verpflegungsmehraufwendungen und sogar Übernachtungskosten absetzen.

Beiträge für Berufsverbände:

Du bist Mitglied in einem Berufsverband? Dann ab mit den Beiträgen auf den Stapel „Werbungskosten“.

Fortbildungen:

Wenn Du eine Fortbildung absolvierst, um im Berufsleben so richtig durchzustarten, dann setze auch die Kosten als Werbungskosten ab:

  • Teilnahmegebühr für Kurse, Seminare
  • Prüfungsgebühr
  • Arbeitsmaterialien (z. B. Fachliteratur oder Schreibwaren)
  • Reisekosten
  • Verpflegungskosten
  • Übernachtungskosten

Wichtig: Übernimmt Dein Arbeitgeber einen Teil der Kosten, musst Du diesen von der Gesamtsumme abziehen.

Auch relevant: Sonderausgaben

Alle Versicherungen, die der Vorsorge dienen, kannst Du als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dazu zählen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Risikolebensversicherung

Ebenso: Kirchensteuer und Kosten für die Erstausbildung oder das Erststudium (bis maximal 6.000 Euro). Für Angestellte liegt die Höchstgrenze bei 1.900 Euro.

Wie Du speziell als Student Steuern sparst

Bestimmte Ausgaben, die im Zusammenhang mit Deinem Studium anfallen, kannst Du steuerlich absetzen. Dazu zählen beispielsweise Studiengebühren, Ausgaben für Bücher, Schreibwaren, den Computer oder auch das Auslandssemester. Steuerlich profierst Du aber erst so richtig davon, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt, also wenn Du das Studium im Anschluss an die Ausbildung oder ein Bachelorstudium absolvierst. Denn dann kannst Du die Kosten als Werbungskosten absetzen – und nicht, wie bei der Erstausbildung, als Sonderkosten.

Während die Summe für die Sonderkosten auf 6.000 Euro gedeckelt ist, kannst Du die Kosten für Deine Zweitausbildung unbeschränkt geltend machen.

Wichtig: Du kannst die Kosten nur als Sonderausgabe abziehen, wenn Du sie auch selbst bezahlt hast. Wenn Deine Eltern Dich finanziell unterstützen, solltest Du überlegen, ob es möglich ist, dass Du die Kosten selbst zahlst. Deine Eltern können das Geld zum Beispiel als „Unterhalt“ an Dich zahlen.

Die erste Steuererklärung

Bevor es losgehen kann, sammle am besten erst einmal alles zusammen, was Du für die Steuererklärung benötigst.

  • Persönliche Daten: Steuernummer, Steueridentifikationsnummer, Name, aktuelle Adresse, Geburtsort und Geburtsdatum
  • Einkommensnachweise: Lohnsteuerbescheinigung
  • Belege für Werbungskosten: Fortbildung, Reise- und Umzugskosten, Beiträge für Berufsverbände und Bewerbungskosten
  • Belege für Sonderausgaben: Kranken- und Pflegeversicherung, aber auch Unfall-, Haftpflicht-, Lebens- und Rentenversicherungsbeiträge sowie Spendennachweise

Wo trage ich was ein in der Steuererklärung?

  • Anlage N: Alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also Dein Gehalt, und die Werbungskosten.
  • Anlage KAP: Kapitaleinkünfte, also Zinsen für Sparbuch, Tagesgeldkonto oder Aktienfonds.
  • Anlage Vorsorgeaufwand: Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Anlage Sonderausgaben: Versicherungen zur Vorsorge, Kirchensteuer, Kosten für Erstausbildung.

Smarte Tools, die dir helfen

Es gibt viele Programme und Steuer-Apps, die Dir dabei helfen, Schritt für Schritt Deine Steuererklärung zu erledigen – sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige. Ein absoluter Klassiker ist „Mein ELSTER“: www.elster.de Hierrüber kannst Du Deine Steuererklärung nach dem Ausfüllen über das Internet direkt an das Finanzamt übermitteln. Wer Unterstützung sucht, wo was wie eingetragen wird, wird hier allerdings nur sehr bedingt fündig.

Wenn Du mehr Unterstützung haben möchtest, insbesondere Steuerspar-Erklärungen, solltest Du eher auf kostenpflichtige Anwendungen und Apps zurückgreifen. Viele gibt es schon für unter 40 Euro je Steuerjahr, beispielsweise:

  • Smartsteuer: www.smartsteuer.de/online/ 34,99 Euro pro Steuerjahr (bis zu fünf Abgaben, etwa Freunde, Familie)
  • Steuerbot: www.steuerbot.com/ 29,95 Euro pro Steuererklärung, wenn Du mehr als 100 Euro vom Finanzamt zurückbekommst. Liegst Du darunter, ist der Service kostenlos.
  • Taxfit: https://taxfix.de/ 39,99 Euro pro Steuererklärung, wenn Du mehr als 50 Euro vom Finanzamt zurückbekommst. Liegst Du darunter, ist der Service kostenlos.

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