Fristenverschiebung der Rahmenverträge
Das sagen Politik und Verbände zur geplanten Verschiebung
Im ersten Halbjahr 2020 wurden die Fristen zur Umsetzung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge gemäß § 125 SGB V zum ersten Mal verschoben – vom 1. Juli 2020 auf den 1. Oktober 2020. Der Grund: Corona. Nun ist im Gespräch, dass es wieder einen neuen Starttermin geben soll, und zwar der 1. Januar 2021, zusammen mit der überarbeiteten HeilM-RL. Wir haben bei Politik und Verbänden nachgefragt und um Meinung zur geplanten Fristenverschiebung gebeten.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.