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Fristenverschiebung der Rahmenverträge

Das sagen Politik und Verbände zur geplanten Verschiebung
Im ersten Halbjahr 2020 wurden die Fristen zur Umsetzung der bundeseinheitlichen Rahmenverträge gemäß § 125 SGB V zum ersten Mal verschoben – vom 1. Juli 2020 auf den 1. Oktober 2020. Der Grund: Corona. Nun ist im Gespräch, dass es wieder einen neuen Starttermin geben soll, und zwar der 1. Januar 2021, zusammen mit der überarbeiteten HeilM-RL. Wir haben bei Politik und Verbänden nachgefragt und um Meinung zur geplanten Fristenverschiebung gebeten.
Fristenverschiebung der Rahmenverträge
© Mihajlo Maricic
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