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Kommentar

Keine Überraschungen…

Der G-BA hat die Corona-Sonderregeln bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit dürften sich auch die Corona-Regelungen des GKV-Spitzenverbands für den Heilmittelbereich, die am 30.09. auslaufen würden, rechtzeitig bis Ende des Jahres verlängern. Ebenfalls hat die Bundesregierung entschieden, dass bis zum Ende des Jahres nur zehn Prozent der Arbeitnehmer eines Betriebs von einem Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit der Betrieb Kurzarbeitergeld beantragen kann. Das alles ist keine große Überraschung…
Antrag auf Stundung einer Rückzahlung gut begründen
© iStock: LIgorko
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