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Rein in die Praxis

Zeit für Entscheidungen

Rechtsform, Verträge, Banken, Berater
Deine Planung hat gezeigt, so wie Du es Dir vorstellst, wird sich Deine Praxis rechnen. Das heißt, sie wird genug Gewinn bringen, um Deinen Lebensunterhalt zu sichern und Deine Ziele zu erreichen. Doch welche Rechtsform soll das Unternehmen haben? Wer gibt mir Kapital? Wer berät mich? Mit diesem Fragen beschäftigen wir uns jetzt.
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Die passende Rechtsform finden

Es ist wichtig, sich vorab die passende Rechtsform zu überlegen, denn die änderst Du nicht eben mal. Sprich mit Deinem (Steuer-)Berater. Er kann Dir sagen, welche Formalien, Steuern und Kosten mit den jeweiligen Rechtsformen verbunden sind. Hier vorab ein kleiner Überblick:

Freiberufler
Als Therapeut zählst Du zu den Freiberuflern. Da Freiberufler nicht zu den Gewerbetreibenden gehören, zahlen sie auch keine Gewerbesteuer und es gelten vereinfachte Regeln bei Buchhaltung und Gewinnermittlung. Das gilt, solange Du im Rahmen Deines Berufsbilds arbeitest. Kommen gewerbliche Tätigkeiten hinzu – Du verkaufts Therapiemittel o. ä. – gelten die Regeln für Gewerbetreibende. Als Einzelperson (und auch als GbR) kannst Du vom Finanzamt verlangen, dass sie beide Bereiche steuerlich getrennt behandeln.

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GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Sobald du dich mit einem Partner zusammenschließt, bildet Ihr eine GbR. Diese Form der Geschäftspartnerschaft ist unkompliziert, ein Vertrag kann sogar nur mündlich geschlossen werden. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist aber auf jeden Fall zu empfehlen. Ein Rechtsanwalt, der sich mit der Gründung von Freiberufler-GbRs auskennt, hilft Euch hier weiter. Eine GbR ist eine eigenständige Gesellschaft und kann selbst Inhaber von Rechten und Pflichten sein. Somit kann eine GbR z. B. eine Kassenzulassung erhalten. Sie bringt zudem steuerliche Vorteile. Denn wenn alle Gesellschafter Freiberufler sind, fällt auch hier keine Gewerbesteuer an.

Nachteil der GbR: Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

PartG (Partnerschaftsgesellschaft)

In einer Partnerschaft können sich Angehörige Freier Berufe (natürliche Personen) zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Die PartG tritt ebenfalls als eigenständige Gesellschaft auf, kann also etwa die Zulassung bei einer Krankenkasse erhalten. Auch hier fallen keine Gewerbesteuern an. Diese Gesellschaftsform eignet sich gut für Gemeinschaftspraxen. Zudem bietet die Partnerschaftsgesellschaft (im Gegensatz zur GbR) die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung. Die Partner müssen einen schriftlichen Partnerschaftsvertrag abfassen und die Partnerschaft im Partnerschaftsregister eintragen lassen.

GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Diese Rechtsform ist mit hohem Aufwand bei Gründung und Folgekosten verbunden, etwa aufgrund der doppelten Buchführung. „Beschränkte Haftung“ klingt gut, gerade bei Existenzgründern werden sich Geldgeber aber immer über eine persönliche Haftung absichern.

Gut zu wissen: Mehr zu den einzelnen Rechtsformen kannst Du auf www.existenzgruender.
de/DE/Gruendung-vorbereiten/Rechtsformen/inhalt
nachlesen.

Mögliche Organisationsformen der Praxis

Praxisgemeinschaft: Dabei schließen sich mehrere Therapeuten zusammen, um gemeinsam Räume, Geräte und vielleicht auch Mitarbeiter zu nutzen. Es wirtschaftet aber jeder für sich.

Gemeinschaftspraxis: Hier sind die vertraglichen Bindungen zwischen den Therapeuten enger und man tritt auch nach außen als gemeinsame Praxis auf.

Gut zu wissen: Wenn sich Therapeuten zusammenschließen, müssen sie nicht der gleichen Berufsgruppe angehören. Auch eine Praxis in der Physio-, Ergotherapeuten und Logopäden zusammenarbeiten kann wirtschaftlich interessant sein.

Beratung, Beratung, Beratung

Auf die Branchenkenntnisse kommt es an

Gute Beratung kostet Geld, Fehler kosten mehr. Es ist also eine Kosten-Nutzen-Abwägung, ob Du Dir einen Berater an Bord holst, oder nicht. Wenn Du Dich dafür entscheidest, achte auf diese Punkte:

  • Der Berater kennt sich mit Existenzgründung speziell in der Heilmittelbranche aus.
  • Der Berater versichert schriftlich im Vertrag unabhängig zu beraten, d. h. er erhält für seine Empfehlungen keine Provision von Ausstattern, Versicherungen, etc.
  • Du kannst den Vertrag mit einer angemessenen Frist kündigen.

Wer kommt als Berater in Frage?

Grundsätzlich können sowohl Steuer- oder Unternehmensberater als auch Rechtsanwälte zur Gründung beraten. Wichtig ist, dass sie die oben genannten Kriterien erfüllen. Bei Rechtsanwälten liegt der Fokus natürlich auf rechtlichen Themen. Hier ist eine gute Beratung besonders wichtig, wenn mit der Existenzgründung eine Form von Kooperation verbunden sein soll. Soll der Anwalt auch bei anderen Themen beraten, schau Dir an, welche Qualifikationen und Erfahrungen er in dieser Hinsicht hat – gerade auch was die Branchenkenntnisse angeht.

Das gilt auch – und gerade – für Unternehmensberater. Denn diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Jeder kann sich Unternehmensberater nennen und seine Dienste anbieten. Frag nach Referenzen.

Ohne Steuerberater kommt wohl keine Praxis aus. Nicht nur die Steuererklärung, auch um die Buchhaltung, ggf. die Lohnbuchhaltung und den Jahresabschluss kümmert sich der Experte. Ob er sich als Berater in der Gründungsphase eignet, wenn es über Steuerthemen hinausgeht, musst Du auch hier individuell entscheiden.

Mieten, Leasen, Kaufen – Es ist Zeit, Geld auszugeben

Die Praxisräume mietest Du, Teile der Einrichtung kaufst Du und vielleicht hast Du auch vor, das ein oder andere zu leasen. Hier ein paar Tipps dazu:

Kauf – Zeige Dein Verhandlungsgeschick

  • Vereinbare eine Klausel, dass gewährte Sonderpreise auch bei Ergänzungskäufen weiterhin für Dich gelten, z. B. für die nächsten zwölf Monate.
  • Verlängere die Garantie über die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf drei oder vier Jahre..
  • Wenn Du Praxisausstattung kaufst, lass Dir im Vertrag bestätigen, dass diese den Zulassungskriterien der Krankenkassen entspricht.
  • Vereinbare den Zahlungstermin für drei Monate nach der Zulassung durch die Krankenkasse.

Leasing – Wirklich eine gute Idee?

Beim Leasing erwirbst Du das Eigentum nicht, sondern zahlst eine Rate dafür, dass es Dir zur Nutzung überlassen wird. Endet der Vertrag, gibst Du das geleaste Objekt zurück oder bezahlt den Restwert und behältst es. Problematisch bzw. teuer kann es werden, wenn Du aus einem laufenden Vertrag vorzeitig aussteigen möchtest.

Mieten – Ein paar sinnvolle Ergänzungen zum Vertrag

Ein Standardmietvertrag enthält die rechtlichen Mindestanforderungen. Wie wäre es mit diesen Ergänzungen:

  • Du hast die Möglichkeit, den Vertrag einseitig, um weitere fünf oder zehn Jahre zu verlängern.
  • Schutz vor Konkurrenz im eigenen Haus. Eine Konkurrenzschutzklausel mit Schadenersatzklausel sorgt dafür, dass Dir der Vermieter regelmäßig Schadenersatz zahlen muss, wenn er in der Immobilie an einen Mitbewerber vermietet.
  • Mietpreisbindungsklausel an ortsübliche Mieten.
  • Auflösungsklausel für den Mietvertrag, falls sich die Praxis nicht rentiert.
  • Verzicht auf Vermieterpfandrecht auf das Inventar. Dann kann das Inventar als Sicherheit für Bankkredite genutzt werden.
  • Übertragbarkeit des Vertrags auf einen Nachfolger bzw. eine Vertragsauflösungsklausel für den Todesfall des Inhabers.

Verträge nicht überhastet abschließen

Rund um die Existenzgründung wirst Du viele Verträge abschließen. Lass Dir dabei Zeit und schlafe erstmal eine Nacht darüber, bevor Du unterschreibst. Drängt Dich Dein Vertragspartner sofort zur Unterschrift, sollte Dich das besonders wachsam werden lassen. Wenn Du Dir unsicher bist, lass Dich von einem Experten beraten. Und denk daran, die Bedingungen von Förderprogrammen zu lesen, bevor Du Verträge unterschreibst. Denn es kann sein, dass Du erst nach der Antragsstellung oder sogar erst nach der Zusage von Fördermitteln Verträge schließen darfst.

Auf zur Bank

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Kopf hoch, Du bist Kunde, kein Bittsteller

Wenn der Businessplan erstellt ist, muss das Geld her. Geldgeber für die Existenzgründung ist in der Regel eine Bank. Hier lohnt es sich, Termine bei mehreren Banken zu vereinbaren und zu vergleichen. Private Geschäftsbanken finanzieren meist keine Praxisgründungen, Deine Ansprechpartner sind eher regional tätige Banken wie Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken. Manche haben sogar Firmenkundenbetreuer, die auf Freiberufler spezialisiert sind.

Du kannst selbst einen Termin bei der Firmenkundenbetreuung vereinbaren oder es Deinen Steuer- bzw. Unternehmensberater überlassen, wenn dieser auch am Gespräch teilnimmt. Frage direkt bei der Terminvereinbarung nach, welche Unterlagen die Bank benötigt. So bist Du sicher, dass Du alles Wichtige mitbringst. Außerdem solltest Du Dich schon vorab über Fördermöglichkeiten informieren und Dir überlegen, wie Du die Frage zu Sicherheiten beantwortest. Denn die kommt bestimmt.

Mach Dir eine Liste mit Deinen Fragen und den Punkten, die Du wissen möchtest. Mach Dir Deine Stärken und Schwächen bewusst. Sprich Risiken an und erkläre, wie Du damit umgehen wirst. Und denk immer daran: Du kommst als Kunde und Verhandlungspartner zur Bank, nicht als Bittsteller. Konditionen, die die Bank anbietet, sind nicht in Stein gemeißelt, sondern Verhandlungssache.

Tipp: Fordere ein zeitnahes Feedback von der Bank und lass Dir, im Fall einer Ablehnung, die Gründe dafür nennen.

Fördermittel der KFW nutzen

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Für Existenzgründer gibt es Fördermittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auf www.kfw.de kannst Du schauen, welche Förderung zu Dir passt. Die Vorteile eines KfW-Kredits sind günstigere Zinsen und langfristige Konditionen (z. B. über zehn Jahre, für zwei Jahre keine Tilgung). Außerdem übernimmt die KfW einen Großteil des Kreditrisikos. Einen solchen Kredit beantragst Du aber nicht bei der KfW direkt, sondern über Deine Hausbank.

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