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Angestellte können Elternzeit verlängern

Zustimmung des Arbeitgebers nicht erforderlich

Angestellte können Elternzeit verlängern

Wer im dritten Lebensjahr seines Kindes noch das dritte Jahr der Elternzeit in Anspruch nehmen will, braucht nicht die Zustimmung seines Arbeitgebers. Das hat das Arbeitsgericht Düsseldorf jetzt entschieden. Dies gelte auch dann, wenn zwischendurch eine Rückkehr an den Arbeitsplatz geplant war.

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