Bundesgesundheitsministerium genehmigt mit Auflagen
Neue Heilmittelrichtlinie kommt schneller als gedacht
Bundesgesundheitsministerium genehmigt mit Auflagen
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt, dass es die im Januar 2011 beschlossene Neufassung der Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) nicht beanstandet, wenn die offensichtlichen Fehler behoben werden. Damit steht nur noch ein Änderungsbeschluss des G-BA aus, damit die neue Richtlinie zügig in Kraft treten kann.
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