AOK BaWü erklärt die HeilM-RL
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AOK BaWü erklärt die HeilM-RL
Kaum ist die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht, flattert den Heilmittelerbringern in Baden-Württemberg Post der AOK ins Haus: Ein Merkblatt zur HeilM-RL soll die Heilmittelerbringer auf die neuen Regelungen einstimmen. Wie erwartet hat die AOK Baden-Württemberg die Neufassung aufmerksam gelesen und kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie up bereits im Mai berichtete. Drei hilfreiche Hinweise gibt sie den Heilmittelerbringern.
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