up|unternehmen praxis

AOK BaWü erklärt die HeilM-RL

Jetzt geht’s los:

AOK BaWü erklärt die HeilM-RL

Kaum ist die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht, flattert den Heilmittelerbringern in Baden-Württemberg Post der AOK ins Haus: Ein Merkblatt zur HeilM-RL soll die Heilmittelerbringer auf die neuen Regelungen einstimmen. Wie erwartet hat die AOK Baden-Württemberg die Neufassung aufmerksam gelesen und kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie up bereits im Mai berichtete. Drei hilfreiche Hinweise gibt sie den Heilmittelerbringern.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
Bernhard Hornig
02.07.2011 11:04

Guten Tag! Wenn es nur die 3 Punkte sind im… Weiterlesen »

0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x