up|unternehmen praxis

Änderung nur mit Datum?

Verordnungsmanagement

Änderung nur mit Datum?

Oft müssen bei Heilmittelverordnungen nachträglich Informationen durch den ausstellenden Arzt ergänzt oder geändert werden. Viele Praxisinhaber fragen sich, ob diese Änderung mit einem Datum versehen werden muss oder nicht. Die Heilmittel-Richtlinie ist in dieser Hinsicht sehr klar und fordert ausdrücklich für jede Änderung auch ein Änderungsdatum.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.

Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo

Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?

Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden


Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.

Themen, die zu diesem Artikel passen:
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
Daniel Haardt
30.08.2011 15:11

Wieso Stempel? War die Datumsangabe nicht bereits in der alten… Weiterlesen »

Gesa Roloff
26.08.2011 15:51

Muss es denn tatsächlich die ARZT-Unterschrift sein, oder können die… Weiterlesen »

0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x