Änderung nur mit Datum?
Verordnungsmanagement
Änderung nur mit Datum?
Oft müssen bei Heilmittelverordnungen nachträglich Informationen durch den ausstellenden Arzt ergänzt oder geändert werden. Viele Praxisinhaber fragen sich, ob diese Änderung mit einem Datum versehen werden muss oder nicht. Die Heilmittel-Richtlinie ist in dieser Hinsicht sehr klar und fordert ausdrücklich für jede Änderung auch ein Änderungsdatum.
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