Krankenkassen und KBV paktieren gegen die Patienten
G-BA setzt Auftrag des Gesetzgebers nicht um
Krankenkassen und KBV paktieren gegen die Patienten
Mit dem Versorgungs-Struktur-Gesetz hat der Gesetzgeber dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag erteilt, das Recht der Versicherten auf langfristigen Behandlungsbedarf im Rahmen der Heilmittel-Richtlinie zu konkretisieren. So sollte der G-BA Regelungen vereinbaren, die sicherstellen, dass die berechtigten Versicherten auch wirklich solche Genehmigungen erhalten. Diesen Auftrag hat der G-BA in seiner heutigen Sitzung (21.6.2012) erneut nicht wahrgenommen.
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