Unterhalt: Bei Selbständigen längerer Berechnungszeitraum
Steuerabzug für Unterhaltsleistungen
Unterhalt: Bei Selbständigen längerer Berechnungszeitraum
Bei Therapeuten und anderen Selbständigen wird der steuerliche Abzug auf Unterhaltsleistungen nach ihrem Nettoeinkommen der letzten drei Jahre berechnet. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt in München entschieden.
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