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Unterhalt: Bei Selbständigen längerer Berechnungszeitraum

Steuerabzug für Unterhaltsleistungen

Unterhalt: Bei Selbständigen längerer Berechnungszeitraum

Bei Therapeuten und anderen Selbständigen wird der steuerliche Abzug auf Unterhaltsleistungen nach ihrem Nettoeinkommen der letzten drei Jahre berechnet. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt in München entschieden.

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