Private Krankenversicherungen müssen zukünftig Auskunft geben
Mehr Klarheit für Privatpatienten und Therapeuten
Private Krankenversicherungen müssen zukünftig Auskunft geben
Praxisinhaber dürfen zukünftig in Sachen Privatpreisdiskussion auf weniger Schwierigkeiten hoffen. Denn das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. PKV-Versicherte können demnach bei ihrer privaten Krankenversicherung innerhalb von vier Wochen eine Auskunft verlangen, ob die Kosten für die Behandlung übernommen werden. Diese Regelung dürfte zukünftig für Entspannung bei der Diskussion um Behandlungskosten mit Privatpatienten sorgen.
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