Download der Woche KW 37-2013: Unterschrift durch Dritte – Heilmittelverordnungen rechtssicher quittieren lassen
Download der Woche KW 37-2013
Unterschrift durch Dritte - Heilmittelverordnungen rechtssicher quittieren lassen
Therapeuten behandeln auch Patienten, die einen gesetzlichen Vertreter/Betreuer haben, bzw. nicht geschäftsfähig sind. Ihre Unterschrift ist also nicht rechtsverbindlich. Doch nicht immer ist der jeweilige gesetzliche Vertreter/Betreuer auch bei der Leistungserbringung anwesend und kann diese nicht mit seiner Unterschrift belegen. So müssen Dritte die Heilmittelverordnung für ihn unterschreiben.
Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.
Themen, die zu diesem Artikel passen:
Wer verbreitet denn solche Horrormärchen. Wer, ausser dem Leistungsempfänger kann… Weiterlesen »