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70 Millionen Euro für Gesundheitsförderung in der Pflege

Mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) am 1. Januar 2019 werden die Krankenkassen verpflichtet, jährlich mehr als 70 Millionen Euro für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufzuwenden. Damit steigt der gesetzlich vorgesehene Mindestausgabenwert für diese Leistungen von 2,15 Euro pro Versicherten und Jahr um einen Euro auf 3,15 Euro.
Geld wächst heran in Einmachgläsern
© iStock: SasinParaksa
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