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Ergotherapie: Antrag auf Pauschale für Teletherapie ab sofort möglich

Das GKV-Antragsportal für die pauschale Abgeltung der Kosten für medizinische Leistungen ist ab sofort freigeschaltet. Damit können sich Ergotherapiepraxen ihre Investitionen in Hard- und Software für Teletherapie mit einer Pauschale von jeweils jährlich 1.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025 erstatten lassen. Das teilte der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) mit. Ursprünglich sollte das Portal bereits Mitte Februar online sein (up berichtete), doch laut GKV gab es technische Schwierigkeiten im Antragsportal.

Als Voraussetzung für die Auszahlung der Pauschale gelten folgende Vorgaben: Die Praxen müssen im Antragsjahr tatsächlich telemedizinische Leistungen erbringen. Dafür müssen sie einen Videodienstanbieter nutzen, der vom GKV-Spitzenverband zertifiziert wurde. Und die Anschaffung der erforderlichen Hardware muss im jeweiligen Antragsjahr stattgefunden haben. Anschaffung aus 2022 können aber auch für 2023 berücksichtigt werden.

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