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Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie die KVSH

"Bitte bedenken Sie: Auch die Verordnung von Heilmitteln ist mit Risiken und Nebenwirkungen verbunden. Nachgewiesen ist, dass Kinder ein Störungsbewusstsein entwickeln können, wenn ihnen durch Therapien vermittelt wird – mit mir stimmt etwas nicht und die Erwachsenen sind mit mir nicht zufrieden. Dies sollte auf jeden Fall vermieden werden.“ Nein, wir scherzen so kurz vor dem Wochenende nicht. Genauso steht es in der Patienteninformation Heilmittel für Kinder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH).
Führungsmethode: Fragetechnik Kartenabfrage
© matdesign24

Wir haben bei der KVSH (vielleicht ein wenig ironisch) nachgefragt, was mit dieser Aussage gemeint sei und welche Schlussfolgerungen daraus zu ziehen seien. Die Antwort fiel, wie erwartet, dünn aus: Kinder könnten ein Störungsbewusstsein entwickeln. Medizinische Ratschläge gäbe die KVSH nicht. Dies bliebe der Medizin vorbehalten. Nun gut. Das ist ja nicht der einzige Versuch der KVen, die Anzahl der Heilmittelverordnungen zu drücken.

Natürlich gibt es Diagnosen, bei denen Kinder neben Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie noch eine Verhaltenstherapie machen und vielleicht sogar Medikamente nehmen. Und ohnehin ist bei Kindern immer darauf zu achten, dass sie nicht das Gefühl bekommen: „Bei mir stimmt etwas nicht.“ Aber ist das nicht eher die Frage nach einer guten Kommunikation, einer guten Zusammenarbeit von Ärzt:innen, Eltern und Heilmittelerbringer:innen? Sollen Kinder eine Therapie, die wichtig für ihre Entwicklung, Genesung oder auch Linderung von Beschwerden ist, nun etwa nicht erhalten, weil die KV denkt, Heilmittelerbringerinnen und -erbringer seien nicht in der Lage, gefühlvoll mit Kindern und Eltern umzugehen? Ich würde sogar noch weitergehen: Wenn Kinder mit einer diagnostizierten ADHS in einer ergotherapeutischen Gruppe auf Gleichgesinnte stoßen, Fortschritte machen und merken, dass es in der Schule immer besser läuft… Entwickelt sich daraufhin ein Störungsbewusstsein? Liebe KVSH, denkt bitte noch einmal darüber nach, was Ihr in Eure Patienteninformationen schreibt. Und wenn Ihr nicht wisst, was Ihr schreiben sollt, fragt doch einfach einmal Heilmittelerbringer:innen. Sie geben Euch gerne Auskunft zum Umgang mit betroffenen Kindern.

Und auch mit Ärztinnen und Ärzten können Therapeut:innen kommunizieren. Denn wer den Heilmittelkatalog kennt, kann Verordnungen so anpassen lassen, dass die Arztpraxen keinen Regress fürchten und die Heilmittelpraxen ihre Patient:innen so gut wie möglich versorgen können. Das Stichwort heißt: extrabudgetäre Verordnung. Diese ist zum Beispiel auch in der Logopädie bei Chorea Huntington möglich, als besonderer Verordnungsbedarf. Wie eine Verordnung ausgefüllt sein muss, lest Ihr hier.

Wenn auch Ihr viele neurologische Patientinnen und Patienten in Eurer Praxis habt, könnt Ihr Euch noch bis zum 31. August für das 4. Forschungssymposium der Fürst Donnersmarck-Stiftung anmelden. Dieses findet am 14. und 15. September in Berlin statt. Das diesjährige Thema lautet: „Wechselwirkungen. Neurologische Rehabilitation zwischen Forschung und Anwendung“.

Jetzt anmelden: Wer am 14. November am 5. TherapieGipfel des SHV in Berlin teilnehmen möchte, sollte sich jetzt Plätze sichern. Die Anmeldung ist noch bis zum 31. Oktober möglich, die Teilnehmerzahl aber begrenzt. Die Veranstaltung findet von 15 bis 18 Uhr im Historischen Hörsaal des Langenbeck-Virchow-Hauses statt.

Unser Highlight der Woche ist, dass die aktualisierte Auflage der Gebührenübersicht Ergotherapie in die Druckerei gegangen ist. Bestellen könnt Ihr sie dann ab Anfang August.

Hör-Tipp: Ihr möchtet in Eurem Urlaub mal abschalten? Dann hört doch einmal in den upPodcast „Resilienz im Alltag“ hinein. Die Coaches Brigitte Harste und Robert Gläßer geben Euch praktische Tipps und kleine Übungen mit auf den Weg.

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