up|unternehmen praxis

Frage an die Verbände: Ist die Kündigung schon raus?

Die niedergelassenen Ärzt:innen können sich 2024 über ein Honorarplus von knapp vier Prozent freuen. Ursprünglich hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) 10,2 Prozent gefordert. Die Freude über das Verhandlungsergebnis hält sich auf Ärzteseite also in Grenzen. Die GKV hingegen musste von ihrem ursprünglichen Plan, nur ein Plus von 2,1 Prozent zuzulassen, nicht allzu weit abrücken.
„Wir planen für eine Übernahme ungefähr sechs Monate, vom Entschluss bis zum Start.“
© FrankRamspott

Das Ergebnis der Vergütungsverhandlung der Kassenärzt:innen verfolgen die Physiotherapieverbände hoffentlich genau. Denn sie sind als nächste mit Preisverhandlungen an der Reihe. Viel Zeit ist nicht mehr, denn die Kündigungsfrist für die Vergütungsliste der Physiotherapie ist drei Monate vor dem frühestmöglichen Vertragsende am 31. Dezember 2023. Heißt: Spätestens Ende September muss die Kündigung raus sein. Fragt doch mal bei Eurem Verband nach, ob die Kündigung der aktuellen Vergütungsliste schon in der Post ist und wie die Forderungen für 2024 aussehen.

Ergotherapeut:innen müssen sich noch etwas länger gedulden. Hier kann die aktuelle Vergütungsvereinbarung frühestens zum 31. März 2024 gekündigt werden. Bedeutet aber auch, die Kündigung muss noch 2023 erfolgen. Bei den Logopäden gelten die bisherigen Vereinbarungen noch bis zum 30. Juni 2024. Zum 1. Oktober 2023 tritt erstmal noch die letzte bereits vereinbarte Preissteigerung in Kraft. In der Podologie wurden die Vergütungssteigerungen für 2024 bereits festgelegt. Die neuen Preise gelten dann ab dem 1. Juli 2024.

Mein erstes Highlight der Woche war der TI-Infoabend am vergangenen Montag. Mehr als 700 interessierte Therapeutinnen und Therapeuten haben sich dazu angemeldet, um sich über die aktuellen Entwicklungen, Pläne und nächsten Schritte rund um die Telematikinfrastruktur (TI) zu informieren. Neben der TI ist die elektronische Leistungsbestätigung (eLB) – die schon heute und ganz ohne TI funktioniert – auf sehr großes Interesse gestoßen. Ganz kurz für diejenigen, die das Verfahren noch nicht kennen: Alle, die in ihrer Praxis STARKE Software benutzen und selbst abrechnen, können sich Behandlungen statt handschriftlich auf der Verordnung nun auch digital via App bestätigen lassen, vorausgesetzt, die Patient:innen sind bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert. Die Abrechnung erfolgt dann ebenfalls digital und die Vergütung landet schon nach wenigen Tagen auf dem Praxiskonto.

Wie das Verfahren genau funktioniert, haben wir Euch in der Mai-Ausgabe von up detailliert vorgestellt. Die entsprechenden Artikel findet Ihr hier auf unserer Website. Außerdem haben wir aufgrund des großen Interesses ganz kurzfristig für kommenden Donnerstag, den 21. September um 19 Uhr ein kostenfreies Webinar zur eLB organisiert. Alle Infos und den Link zur Anmeldung findet Ihr auf https://ti-ready.info/events.

Mein zweites Highlight der Woche hängt eng mit dem ersten zusammen. Es sind die vielen Vorbestellungen für die TI-Grundausstattung, die bereits bei uns eingegangen sind. Alle, die jetzt die TI-Grundausstattung inklusive Kartenterminal und Service-Paket bei buchner vorbestellen, erhalten den TI-Anschluss garantiert noch ohne Zusatzkosten. Das heißt, wenn es so weit ist, müsst Ihr für die TI-Anbindung nichts bezahlen, was über die Kostenerstattung durch die GKV hinausgeht. Das ist mein persönliches Versprechen an Euch! Wenn Ihr Euch den TI-Anschluss garantiert ohne Zuzahlung noch schnell sichern möchtet, findet Ihr hier die Details dazu. Den nächsten TI-Infoabend gibt es übrigens schon am 9. Oktober 2023 um 19 Uhr. Anmelden könnt Ihr Euch hier.

Die Digitalisierung macht auch vor der Therapie nicht halt. Viele Patientinnen und Patienten nutzen bereits Gesundheits-Apps, die mehr oder weniger sinnvoll und hilfreich sein können. Darum stellen wir Euch jeden Monat in up einige davon vor. Im September liegt der Fokus dabei auf Rückenschmerzen. Die Apps Vivira und Kaia sind nicht nur einfach irgendwelche Apps, sondern können als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Ärzt:innen verordnet und die Kosten von der Krankenkasse erstattet werden.

Nach den hochsommerlichen Temperaturen der letzten Wochen zeigen langsam auch die Temperaturen, dass wir auf den Herbst zusteuern. Damit steigen dann auch meist wieder die Krankheitszahlen. Wissen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Eurer Praxis, welche Regeln im Krankheitsfall gelten? Kennt Ihr Euch mit den gesetzlichen Vorgaben aus? Hier haben wir das Wichtigste für Euch zusammengefasst.

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all Kommentare
0
Wir würden gerne erfahren, was Du meinst. Schreibe Deine Meinung dazu.x