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Bundesbeamte schlagen hart auf in der Versorgungsrealität

Beamtinnen und Beamte sind nach eigenem Gefühl richtige Privatpatient:innen, mit entsprechenden Erwartungen und Ansprüchen an Art und Umfang der Leistungen in den Heilmittelpraxen. Doch seit dem 1. April 2024 gilt die neue Liste der „Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel“ und damit ist es amtlich: Beihilfepatienten sind zukünftig den GKV-Versicherten bei der Heilmittelverordnung gleichgestellt.
Bundesbeamte schlagen hart auf in der Versorgungsrealität
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Das Bundesverwaltungsamt Dienstleistungszentrum hat für die Bundesbeamten zum 1. April 2024 ein aktualisiertes „Merkblatt Beihilfe Heilmittel“ veröffentlicht, das für die Bundesbeamten bedeutet, dass sie auf die harte Versorgungsrealität der GKV Versicherten zurückgeworfen werden. Denn nicht nur die sogenannten beihilfefähigen Höchstpreise entsprechen weitestgehend den GKV-Honoraren, sondern sogar die Richtzeiten für die Behandlungsdauer sind drastisch auf die GKV-Leistungsbeschreibungen herunter reduziert worden.

Und dann ist da noch der Passus mit der Kostenerstattung für die Leistung Osteopathie, die Beihilfepatienten vermeintlich schlechter stellt als GKV-Versicherte. Denn gem. Merkblatt ist jetzt geregelt, dass die Bundesbeihilfe die Kosten für Osteopathie erstattet, allerdings nur bis zum Höchstsatz der Manuellen Therapie.

Der Osteopathie-Zuschuss für GKV-Versicherte ist in der Regel deutlich höher als der MT-Tarif, aber dafür begrenzt auf einen bestimmten Gesamtbetrag im Jahr. Die Bundesbeihilfe erstattet ohne Mengenbegrenzungen, man wird sehen, was besser ist.

Wenn ein Beihilfepatient das Merkblatt liest, wird es unter Umständen eine Diskussion darüber geben, warum die Praxis ein Honorar aufruft, das über den beihilfefähigen Höchstsätzen liegt, und das gilt ab sofort dann auch für Osteopathie – sehr unerfreulich!

Die Regeln der Bundesbeihilfe werden in einigen Bundesländern automatisch übernommen und an die Beamt:innen kommuniziert, in anderen Bundesländern werden solche Initiativen des Bundes erst nach und nach übernommen. Trotzdem ist es vermutlich notwendig, zu überlegen, welche Konsequenzen diese Änderungen der Beihilfebedingungen in der Kommunikation der Privatpreise gegenüber den Patienten haben wird.

Kleiner Umsetzungstipp: Heute ist die „Masterclass Privatpreise“ gestartet und wir werden das Thema Bundesbeihilfetarife ganz sicher und ganz ausführlich besprechen und bearbeiten. Wer also Interesse hat, noch lohnt es, sich anzumelden und mitzumachen. Das geht ganz einfach hier. Es ist kein Problem, wenn Ihr den ersten Online-Termin verpasst habt, denn Ihr erhaltet Zugriff auf alle Videos zu den Lerninhalten. Außerdem dürft Ihr Euch als Mitglieder der up-community über einen Rabatt von 25 Prozent freuen. Und wenn Euch das jetzt zu spontan ist, die nächste Masterclass startet am 19. Juli 2024.

Mein Highlight der Woche ist ein Besuch auf der DMEA, der Messe für das Digitale Gesundheitswesen in Berlin. Drei Dinge sind mir noch einmal klar geworden: Erstens wird es noch lange Zeit dauern, bis die Telematikinfrastruktur verpflichtend in Heilmittelpraxen Einzug hält (sicher noch mehr als drei Jahre). Zweitens sind gematik und Co., Rechenzentren etc. so selbstzufrieden mit ihrer Technik, dass der Nutzen für die Leistungserbringer:innen und Patient:innen weiterhin eine eher untergeordnete Rolle spielt. Aber, drittens bin ich ganz sicher, dass man als Heilmittelpraxis innerhalb der nächsten zwölf Monate trotzdem mehr Nutzen als Stress durch eine TI-Anbindung gewinnen kann, wenn man dazu Lust hat.

Wen das interessiert, der ist herzlich eingeladen, an unserem kommenden TI-Infoabend, am Montag, den 15.4. um 19:00 Uhr teilzunehmen. Hier könnt Ihr Euch zu der kostenfreien Veranstaltung anmelden.

Zu diesem Thema passt, dass der erste TI-Messenger jetzt von der gematik zugelassen worden ist (wer nicht weiß, was ein TI-Messenger ist, einfach Montag dazukommen). Und zum Thema passt auch, dass es nach wie vor keine Finanzierungsvereinbarung für die Anbindung von Physiotherapiepraxen an die TI gibt. Das Unterschriftsverfahren dauert offensichtlich ewig, aber da es aktuell keine Eile gibt, macht das auch nichts.

Für alle, die demnächst Eltern werden oder dies in Zukunft planen, haben wir in der aktuellen up einen Artikel, der alle wichtigen Punkte zum Thema Elterngeld zusammenfasst. Neu ist beispielsweise, dass seit dem 1. April 2024 Eltern nur noch einen und nicht wie vorher zwei Monate parallel Basiselterngeld beziehen können. Dazu passend und gerade für Selbstständige interessant: Das Bundessozialgericht hat kürzlich in einem Urteil entschieden, dass Eltern auch dann weiterhin ElterngeldPlus erhalten, wenn sie länger erkrankt sind.

Wie sich Selbstständigkeit und Familie miteinander vereinbaren lassen, ist eines der Themen, über die wir mit der Gewinnerin des hessischen Unternehmerinnenpreises 2023, Tina Dammel, gesprochen haben. Tina ist Physiotherapeutin und leitet gemeinsam mit ihrem Ehemann ein Trainings- und Therapiezentrum in Rüsselsheim. Im Interview spricht sie auch über ihren Umgang mit dem Fachkräftemangel, die unterschiedlichen Ansprüche und Erwartungen ihrer 120 Mitarbeiter:innen sowie das Leitbild ihres Unternehmens.

Sehen wir uns am Montag zum TI-Infoabend?

Herzliche Grüße

Euer Ralf Buchner

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