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Die Unlust der Ärzte zur Diagnosen-Codierung

Aus der Vergangenheit lernen

Die Unlust der Ärzte zur Diagnosen-Codierung

Seit über 10 Jahren müssen Ärzte zur Abrechnungszwecken ICD-10-Codes erfassen. Die Krankenkassen und selbst die Interessenvertreter der Ärzte wünschen sich möglichst genaue Angaben zur Diagnose durch die ICD-10-Codes aus verschiedenen Gründen. Für den einzelnen Arzt bedeutet es jedoch einen zusätzlichen Aufwand ohne direkten Nutzen. Darum trifft die Mehrarbeit durch Diagnosen-Codierung auf wenig Begeisterung. Das gilt auch für das neue Feld für ICD-10-Codes auf der Heilmittel-Verordnung. Wie stark sich die Mediziner gegen zusätzliche Bürokratie wehren können, zeigte 2011 die Auseinandersetzung um die „Ambulanten Kodierrichtlinien“ (AKR). Heilmittelerbringer sollten daraus lernen und sich nicht in den Codierungskonflikt zwischen Ärzten und Krankenkassen hineinziehen lassen.
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