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Alten Ballast abwerfen!

Zum Jahreswechsel

Alten Ballast abwerfen!

Zum Jahresende laufen immer die Aufbewahrungs­fristen für Unterlagen aus. Deswegen können nach dem 31.12.2010 einige Unterlagen vernichtet werden. Auch gibt es im neuen Jahr wieder (steuer-)rechtli­che Veränderungen für Praxis und das ganze Team. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen und Änderungen zusammengestellt:
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