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Aufforderung zum Verstoß gegen aktuelle Datenschutzverordnungen (vdek-Rahmenvertrag)

Ausgangssituation: Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können systematisch „Ärztehopping“ betreiben, sprich sich bei mehreren Ärzten gleichzeitig behandeln lassen und entsprechend mehrere Heilmittelverordnungen erhalten. Das klappt ganz gut, weil es immer noch keine technischen und/oder organisatorischen Möglichkeiten gibt (z. B. e-Rezept), solche Mehrfachverordnungen im Vorfeld aufzugreifen. Doch anstatt die technischen Möglichkeiten zügig zu entwickeln, versuchen Krankenkassen die Leistungserbringer in die Pflicht zu nehmen.
Aufforderung zum Verstoß gegen aktuelle Datenschutzverordnungen (vdek-Rahmenvertrag)
© iStock: precismarketing
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