Kommentar
Geht doch: GKV-Spitzenverband rudert bei Quittung zurück
Das Thema Quittung des Leistungserbringers auf der Rückseite der Verordnung ist vom Tisch. Gerade hat der GKV-Spitzenverband seine neueste Version des Fragen-Antwort-Katalogs veröffentlicht und siehe da, die Frage Nr. 9 mit der von uns beanstandeten Antwort zu Quittung des Leistungserbringers ist verschwunden. Geht doch.

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