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Nur leichte Veränderungen

Neufassung der Heilmittel-Richtlinie

Nur leichte Veränderungen

Langfristige Verordnungen für Menschen mit dau­erhaften schweren Behinderungen können künftig auch über einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten genehmigt werden – Kinder und Jugendliche dürfen wieder außerhalb der Praxis behandelt werden. Der Versuch der Kassenärzte, bestimmte Verordnungen grundsätzlich von der Wirtschaftlichkeitsprüfung auszuschließen, ist allerdings gescheitert. Das alles hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin mit der Änderung der Heilmittel-Richtlinien beschlossen.

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