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Urlaubsanspruch kann bei langer Krankheit verfallen

Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz:

Urlaubsanspruch kann bei langer Krankheit verfallen

Wer lange krank ist, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen – aber nicht mehr. Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz jetzt in einem Grundsatz-Urteil entschieden: Tariflich vereinbarter Urlaub kann nach langer Krankheit verfallen.

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